Lockerungsmaßnahmen in Frankreich

4 Phasen vom 3. Mai bis 30. Juni 2021

Emmanuel Macron enthüllte am Donnerstag, den 29. April 2021 einen Zeitplan für Lockerungen "in vier Phasen", die zwischen dem 3. Mai und dem 30. Juni stattfinden sollen, mit Blick auf eine annähernde Rückkehr zur Normalität Anfang Juli, trotz einer fragilen Gesundheitssituation.


Die Maßnahmen werden national sein, jedoch können sanitäre "Notbremsen" in Gebieten, bei welchen das Virus zu stark zirkuliert, aktiviert werden.

Dies bedeutet: diese "Notbremse" der Exekutive erlaubt es, wenn die gesundheitliche Situation dies nicht zulässt, die Wiedereröffnungen in den Departements bzw. Großstädten zu blockieren.


Die drei Kriterien für das Auslösen der "Notbremse" sind:

  • eine Inzidenzrate von 400 pro 100.000 Einwohner,
  • ein plötzlicher Anstieg der Inzidenzrate und
  • eine drohende Sättigung der Wiederbelebungskapazitäten der Krankenhäuser.

Wenn dies geschieht, wird die Regierung in Absprache mit den Präfekten und lokalen Behörden die Wiedereröffnung stoppen.


Falls sich eine Variante als resistent gegen Impfstoffe erweisen würde, wird sich die Situation grundlegend verändern.


Ab dem 9. Juni 2021 wird für ausländische Touristen - zwecks wieder möglichem Aufenthalt in Frankreich - sowie für den Besuch von Orten, bei denen sich Menschenmengen versammeln der sog. "pass sanitaire", dessen Arbeitsbegriffe derzeit auch "Corona-Pass", Grüner Pass, Grünes Zertifikat, EU COVID-19-Zertifikat oder Grünes COVID-Zertifikat lauten, erforderlich.


Nun zu den Details der Lockerungsmaßnahmen:

Lockerungen in Frankreich: Erste Phase

3. Mai 2021

  • die Sperrstunde ab 19h bleibt bestehen,
  • "nicht lebensnotwendige" Geschäfte bleiben weiterhin geschlossen,
  • die 10 km-Grenze, sowie das Verbot von überregionalen Reisen sind aufgehoben,
  • Ausgangsberechtigungsbescheinigungen sind für tagsüber nicht mehr erforderlich,
  • die SchülerInnen der Hochschulen und Gymnasien kehren in die Klassenzimmer zurück,
  • "Homeoffice" wird weiterhin empfohlen.

Lockerungen in Frankreich: Zweite Phase

19. Mai 2021

  • Wiedereröffnung der "nicht lebensnotwendigen" Geschäfte unter Beachtung der Corona-Auflagen,
  • Verschiebung der Ausganssperre auf 21h,
  • "Homeoffice" wird weiterhin empfohlen,
  • Öffnung der Terrassen von Bars und Restaurants (nur Außenbereich) mit maximal sechs Gästen pro Tisch.
  • Wiedereröffnung bestimmter kulturelle Einrichtungen, mit einer Obergrenze von 800 Personen im Innen- und bis zu 1000 Personen im Außenbereich, unter Beachtung der Corona-Auflagen:
    • Museen,
    • Denkmäler,
    • Kinos,
    • Theater,
    • bestuhlte Säle.
  • Das Gleiche gilt für Zuschauer bezüglich des Besuchs von Sportveranstaltungen im Freien und in überdachten Bereichen (bspw. Tribünen).
  • Sportliche Aktivitäten im Freien und in überdachten Bereichen sind wieder erlaubt (mit Protokoll),
  • Versammlungen von mehr als 10 Personen bleiben in dieser Phase verboten.

Lockerungen in Frankreich: Dritte Phase

9. Juni 2021

  • die Ausgangssperre tritt erst um 23h in Kraft,
  • Wiedereröffnung von Cafés und Restaurants im Innenbereich, mit maximal sechs Personen pro Tisch, unter Beachtung der Corona-Auflagen,
  • Lockerung der Empfehlungen zur Nutzung von Telearbeit,
  • Einführung eines sog. "pass sanitaire" als Voraussetzung für den Zutritt zu kulturellen sowie sportlichen Veranstaltungen sowie Festivals, Messen oder Ausstellungen (bis zu 5.000 Personen). Weitere Arbeitsbegriffe zu diesem Pass sind derzeit "Corona-Pass", Grünes Zertifikat, Grüner Pass, EU COVID-19-Zertifikat oder Grünes COVID-Zertifikat.
  • Wiedereröffnung von Sporthallen und Ausweitung der Sportausübung auf Kontaktsportarten im Freien und kontaktlose Sportarten in der Halle, unter Beachtung der Corona-Auflagen.
  • Ausländische Touristen, die nach Frankreich kommen, müssen einen "pass sanitaire" vorweisen können.
  • diese Phase ermöglicht die Genehmigung von Versammlungen mit weniger als 1.000 Personen.

Lockerungen in Frankreich: Vierte Phase

30. Juni 2021

  • vollständige Aufhebung der Ausgangssperre,
  • Aufrechterhaltung von Abstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken,
  • Diskotheken und Nachtclubs bleiben weiterhin geschlossen,
  • Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen im Freien und in der Halle, mit dem "pass sanitaire",
  • Höchstgrenze der anwesenden Personen, wird angepasst an die Veranstaltung und die örtliche Gesundheitssituation.

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